Zu Beginn und dann jährlich muss von den Eltern mit dem Träger ein Buchungsvertrag abgeschlossen werden. Diese soll die Kernzeit der Einrichtung einhalten. Diese ist in der Krippe von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und im Kindergarten von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr festgelegt. Die Buchungszeit gilt in der Regel für ein Jahr, kann jedoch bei Bedarf zum 01.01. oder 01.05. geändert werden. Dafür gilt eine Frist von 4 Wochen.
Buchungszeit | Kosten |
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2 - 3 Stunden | 155 Euro |
3 - 4 Stunden | 190 Euro |
4 - 5 Stunden | 225 Euro |
5 - 6 Stunden | 260 Euro |
6 - 7 Stunden | 310 Euro |
7 - 8 Stunden | 360 Euro |
Im Elternbeitrag enthalten sind 5,00 Euro Spielgeld, sowie 30,00 Euro Essensgeldpauschale. Damit wird das Frühstück, das Mittagessen und die Getränke finanziert.
Für die Krippenkinder kann ab sofort auch ein Zuschuss beantragt werden.
Buchungszeit | Kosten |
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4 - 5 Stunden | 125 Euro |
5 - 6 Stunden | 140 Euro |
6 - 7 Stunden | 160 Euro |
7 - 8 Stunden | 190 Euro |
Im Elternbeitrag enthalten sind 5,00 Euro Spielgeld.
Für das Mittagessen im Kindergarten fallen extra Kosten an. Pro Tag in der Woche fällt im Monat eine Pauschale von 12,50 Euro an. (z.B. bei drei Tagen in der Woche fallen 37,50 Euro/Monat an.)
Die Beiträge für das zweite Kind einer Familie betragen 50 %, für das dritte und jedes weitere Kind fallen keine Beiträge an.
Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Mit Wirkung
ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte
Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern
bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an
das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres,
in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung
gezahlt. Mit dem Beitragszuschuss werden alle nach dem Bayerischen
Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten
Kindertageseinrichtungen erreicht. (https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/finanzierung/index.php)